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Zuschüsse sind im Rahmen der Prävention nach § 20 SGB V möglich, Prävention und Gesundheitsförderung.

Die Krankenkasse sieht in der Satzung Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken (primäre Prävention) sowie zur Förderung des selbstbestimmten gesundheitsorientierten Handelns der Versicherten (Gesundheitsförderung) vor.